Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung und AGB´S

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung dieser Website.

 

Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

 

Daten beim Websiteaufruf
Wenn Sie diese Website nur nutzen, um sich zu informieren und keine Daten angeben, dann verarbeiten wir nur die Daten, die zur Anzeige der Website auf dem von Ihnen verwendeten internetfähigen Gerät erforderlich sind. Das sind insbesondere:

IP-Adresse

Datum und Uhrzeit der Anfrage

jeweils übertragene Datenmenge

die Website, von der die Anforderung kommt

Browsertyp und Browserversion

Betriebssystem

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten sind berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe f) DSGVO, um die Darstellung der Website grundsätzlich zu ermöglichen.

Darüber hinaus können Sie verschiedene Leistungen auf der Website nutzen, bei der weitere personenbezogene und nicht personenbezogene Daten verarbeitet werden.

 

Ihre Rechte
Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:

Sie haben ein Auskunftsrecht bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche verarbeitet (Art. 15 DSGVO),

Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig gespeichert werden (Art. 16 DSGVO),

Sie haben das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO),

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO),

Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),

Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO),

Sie haben das Recht nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO),

Sie haben das Recht, sich bei einem vermuteten Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist die Aufsichtsbehörde an Ihrem üblichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes.

 

Einsatz von Cookies 
Beim Besuch unserer Website treten keine Cookies auf. "Kleines Glück" verwendet keine Cookies oder ähnliches.

 

Datenschutzerklärung für Google Analytics
Diese Website verwendet Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Zu diesem Zweck werden von Google Cookies auf dem Gerät gesetzt. Diese ermöglichen eine Analyse der Website-Nutzung. Die dabei erfassten Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übermittelt und dort erfasst – darunter auch die IP-Adresse. Google Analytics ist dabei so eingestellt, dass IP-Adressen nur anonymisiert gespeichert werden. Google kürzt aufgrund dieser Einstellung vor der Speicherung die innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfassten IP-Adressen. Google nutzt die gesammelten Informationen, um die Nutzung der Webseiten auszuwerten und entsprechende Berichte zu erstellen. Google Analytics ist so eingestellt, dass die Daten innerhalb von 14 Monaten nach ihrem Entstehen gelöscht werden.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe f) DSGVO mit dem berechtigten Interesse an der Verbesserung dieses Websiteangebots.

Das Setzen des Analytics-Cookies lässt sich verhindern, indem der Browser so eingestellt wird, dass dieser alle Cookies ablehnt. Möglicherweise beeinträchtigt das jedoch die Nutzungsmöglichkeiten dieser Website. Die Erfassung von Daten durch Google kann außerdem die Installation des folgenden Browser-Plug-ins verhindern: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de. Die Erfassung von Daten durch Google Analytics verhindert zudem ein Klick auf folgenden Link. Dieser setzt ein entsprechende Opt-Out-Cookie: Erfassung von Daten durch Google Analytics für diese Website deaktivieren.

Datenschutzerklärung für Fonts Awesome
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Fonticons, Inc. bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Fonticons, Inc. aufnehmen. Hierdurch erlangt Fonticons, Inc. Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Font Awesome finden Sie unter https://fontawesome.com/help und in der Datenschutzerklärung von Fonticons, Inc.: https://fontawesome.com/privacy.

Datenschutzerklärung für den Belegungskalender von AvailabilityCalendar.com 
Diese Webseite verwendet Belegungskalender von AvailabilityCalendar.com. Das Unternehmen AvailabilityCalendar.com versichert, sich an die Regelungen der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu halten.Nähere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von AvailabilityCalendar.com, die Sie hier abrufen können: www.availabilitycalendar.com/privacy-policy/

 

Google Fonts Wir verwenden Google Fonts der Firma Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) auf unserer Website. Auch wenn Sie ein Konto bei Google haben, werden keine Ihrer Kontodaten während der Nutzung von Google Fonts an Google übermittelt. Lediglich die Verwendung von CSS und die genutzten Fonts werden von Google erfasst und sicher gespeichert. Mehr dazu finden Sie unter: https://developers.google.com/fonts/faq. Welche Daten von Google erfasst und wofür sie verwendet werden, können Sie hier nachlesen: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy.

Hinweise zum Lokaler Speicher 
Neben Cookies verwendet diese Website auch einen lokalen Speicher, um den Benutzern eine funktionsfähige Website zu bieten. Im lokalen Speicher werden Daten im Cache Ihres Browsers gespeichert, bis der Browser-Cache geleert oder die Browser-Daten gelöscht werden. Die im lokalen Speicher gespeicherten Daten sind für Dritte nicht zugänglich.

Sie können den Cache / die Browserdaten in den Einstellungen Ihres Browsers löschen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass es in diesem Fall zu funktionalen Einschränkungen kommen kann.

ERGÄNZUNGEN:

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Rahmen einer Wohnmobilvermietung.
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage sowie zum Abschluss und der Durchführung eines Mietvertrages mit Ihnen. Dies erfasst z.B. die Kommunikation mit Ihnen, die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, die Bereitstellung, Übergabe und Rücknahme des Mietfahrzeugs oder die Abrechnung. Zentrale Dokumente wie der Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll werden dabei in Papierform abgelegt. Unsere Rechtsgrundlage ist insofern Art. 6 Abs. 1 b DSGVO, der eine Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erlaubt. Soweit wir daneben gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Daten zu verarbeiten, etwa zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten oder Beantwortung behördlicher Anfragen, stützten wir uns dabei auf Art. 6 Abs. 1 c DSGVO. Sollten in Einzelfällen Probleme bei der Vertragsabwicklung auftreten, können wir Ihre Daten im erforderlichen Umfang auch verarbeiten, um diese Probleme zu klären und abzuwickeln. Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht dabei darin, uns gegen Vorwürfe oder die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche angemessen verteidigen zu können.

 

Speicherdauer und Datenlöschung
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung entfällt. Entsprechend speichern wir Ihre Daten grundsätzlich nur für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zu Ihnen. Teilweise können Rechtsgrundlagen aber auch parallel bestehen bzw. kann mit Wegfall einer Rechtsgrundlage eine neue eingreifen. So bestehen nach Ende des Nutzungsvertrags gesetzliche Aufbewahrungspflichten für bestimmte Dokumente und Informationen, die bis zu 10 Jahre betragen können. Sämtliche personenbezogenen Daten, die hiervon erfasst sind, löschen wir erst mit Ablauf der Speicherpflicht. Wenn wir Daten aufgrund unseres berechtigten Interesses speichern dürfen, löschen wir diese, sobald das Interesse wegfällt. In Bezug auf mögliche rechtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist dies spätestens mit Eintritt der Verjährung der Fall. Wann dies der Fall ist hängt von der Art des Anspruchs ab. Typischerweise verjährt ein Anspruch 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, teilweise aber auch schon nach 6 Monaten.

 

Widerspruchsmöglichkeit
Soweit die Datenverarbeitung auf unserem berechtigten Interesse basiert, haben Sie jederzeit das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen. Ihr Widerspruch hat lediglich Wirkung für die Zukunft. Sie können sich zur Ausübung Ihres Widerspruchsrechts an kontakt@wohnmobile-aachen.com wenden. Wenn Sie einer Verarbeitung aufgrund unseres berechtigten Interesses widersprechen, dürfen wir außer in Fällen der Direktwerbung die Verarbeitung dennoch fortführen, wenn wir zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen können, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. 

 

Betroffenenrechte
Da wir Ihre Daten verarbeiten, sind Sie Betroffener im Sinne von Art. 4 Abs. 1 DSGVO. Als Betroffenem stehen Ihnen in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten die folgenden Rechte zu. Diese können teilweise an weitere Voraussetzungen geknüpft sein.

Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO

Zur Ausübung dieser Rechte können Sie sich unter den oben angegebenen Kontaktdaten an uns wenden. Sie haben außerdem gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

 

Allgemeine Mietbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung von Wohnmobilen und ergänzen die Vertragsbedingungen für unsere Kunden. Sie enthalten Details zu Mietkonditionen, Versicherungen, Haftungsausschlüssen und Stornierungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass unsere AGB wichtige rechtliche Aspekte abdecken und für beide Seiten verbindlich sind. Wir empfehlen, die AGB sorgfältig durchzulesen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN 

​Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten. 

 

1. Zustande kommen des verbindlichen Mietvertrages: 

1.1.  Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. 

1.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. 

 

2. Kündigung, Stornierungen, Umbuchung, Kaution: 

 

2.1. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. 2.2.1 Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen. 

2.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum angegebenen Zeitpunkt unter  Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter das Fahrzeug selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Fahrzeug zum Vermieter zurückzubringen.  Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen. 

2.2.3. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen. 

2.3 Umbuchung: Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres bei der in der Reservierungsbestätigung genannten Anmietstation vorhanden sind, ist eine Umbuchung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich, sofern die vereinbarte Mietdauer nicht unterschritten wird. Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht möglich

2.3.  Eine Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme 7 Tage vor Reiseantritt direkt an den Vermieter überwiesen werden.

2.3.1. Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Eine Barauszahlung der Mietkaution ist ausgeschlossen. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden, Mautbox und Tankkarte UTA …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.

3. Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs 

​3.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Zypern, gestattet.  Zusätzlich ist die Benutzung des Fahrzeugs in Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der  Schweiz gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz.  Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. 

3.2. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken: 

3.2.1. Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten, sowie Festivals jeder Art, Fahren auf unbefestigten Wegen (Ausnahme Campingplätze) und ähnlichen Nutzungen,  

3.2.2. Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen. 

3.2.3.  Zum Transport von Möbeln, oder möbelähnlichen Gegenständen, Baumaterialien, Abfällen, Grünschnitt usw. 

3.2.4. Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. 

3.3. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist. 

3.4. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (fahruntüchtiger Fahrer). 

 

4. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle 

​4.1. Der während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff, Motoröl, AdBlue und andere Hilfs- und Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. 

4.2. Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Glühbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 100 € je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt  ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg.  Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet. 

 

5. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden 

​5.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Übernahme genauestens zu überprüfen. Falls Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden, zeigt der Mieter diese dem Vermieter in Textform an. 

5.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu  behandeln und   zu   benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet: 

- Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker    Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern; 

- Das Fahrzeug bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen in einer gesicherten Garage; 

- Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z.B. für Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur, Bremsenverschleiß  oder Sonstiges) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in der Betriebsanleitung des Herstellers für das Fahrzeug dafür vorgegebenen Hinweisen zu verhalten. 

- Den Ölstand des Motors und der Nebenaggregate sowie den Reifendruck vor jedem Antritt einer längeren Fahrt zu prüfen und ggf.  entsprechend den Vorgaben des Herstellers richtigzustellen. 

5.3. Der Mieter hat im Rahmen seiner gegenüber dem Vermieter bestehenden allgemeinen Fürsorge- und Sorgfaltspflichten für das gemietete Fahrzeug auch das Verschulden von seinen Beifahrern und Mitreisenden zu vertreten. Beifahrer und Mitreisender ist jeder, der sich mit Wissen und im Einverständnis mit dem Mieter im oder am Fahrzeug befindet. 

5.4. Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung seiner allgemeinen und nach diesem Mietvertrag bestehenden Fürsorgepflichten entstehen, im gesetzlichen Umfang. Der Vermieter ist bei Versicherungsfällen verpflichtet, zunächst die Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) in Anspruch zu nehmen.  Leistungen der Versicherung mindern die Schadensersatzpflicht des Mieters. 

5.5. Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schadens selbst oder durch eigene Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde und Person in Höhe von 55,00 € (netto) als angemessene Ersatzleistung vereinbart. Ebenfalls kann dem Mieter, der Aufwand des Vermieters    zur Beseitigung, des durch ihn verursachten  Schadens, mit 55,-€ (netto) /  angefangene Arbeitsstunde, berechnet werden. 

5.6. Im Falle eines Schadens an der Mietsache, verursacht durch den Mieter und einer daraus folgenden nötigen Reparatur durch eine Fachwerkstatt, ist durch den Vermieter die ausführende Fachwerkstatt zu bestimmen.  

5.7 Der Vermieter behält sich vor, den Mieter, bei einem durch ihn an der Mietsache verursachten Schaden, der zum Ausfall der Folgeschäfte, führt, in Regress zu nehmen. 

 

6. Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden u. technische Defekte: 

​6.1.  Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, im gesetzlichen Umfang. 

6.2. Treten nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter nicht unfallbedingte technische Defekte  am Fahrzeug auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, sofern es nicht möglich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben. 

6.3. Für die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung ist der Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern. Der Mieter verzichtet auch im Falle einer Kündigung auf alle weitergehenden Ansprüche, es sei denn, für den technischen Defekt ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters ursächlich. 

6.4. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Abschnitt

6.2., so bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatz einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten ist. 

6.5. Abschnitte 6.2. bis 6.4. gelten nicht, sofern der Mieter gemäß Abschnitt 6.1. wegen eines Bedienungsfehlers für den Schaden haftet, das heißt der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters zurückzuführen ist. 

6.6. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen technischen Defekt des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 

 

7. Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters: 

​7.1. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht wurden, wie bspw.  Reisegepäck, Kameras oder Fahrräder. Bei Verkehrsunfällen ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter alle zur Durchsetzung seiner eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber Unfallgegnern erforderlichen Daten in Textform mitzuteilen, dies gilt auch für entsprechende Ansprüche seiner Beifahrer und Mitreisenden. 

7.2. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellunfall handelt, durch den die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt auch in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. 

7.3. Bei Verkehrsunfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw.  Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten. 

7.4. Der Haftung des Mieters für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.   

Die Haftung des Mieters ist  – sofern ihm keine Obliegenheitsverletzung nach Abschnitt 7.3. oder 7.5.vorzuwerfen ist.

Soweit der Mieter eine Zusatzversicherung zur Versicherung des Selbstbehalts abgeschlossen hat, beläuft sich die Selbstbeteiligung je 1000 Euro im Schadenfall abweichend auf den dort versicherten Selbstbehalt, mindestens aber auf 1.000,00 €. 

7.5. Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (beispielsweise  Unfallflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches für den Verkehrsunfall ursächlich war, ein Verstoß gegen  die Nutzungsverbote nach Abschnitt  3 oder eine   sonstige  Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich die für das  Fahrzeug bestehende Fahrzeugvoll- oder  Fahrzeugteilversicherung ganz oder teilweise auf Leistungsfreiheit  nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)  gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter für alle Vermögensschäden des  Vermieters  im  gesetzlichen  Umfang,  soweit diese nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sind.  Die Vollkaskoversicherung kann sich beispielsweise auf Leistungsfreiheit berufen, wenn der Mieter das Fahrzeug unter Einfluss von alkoholischen oder sonstigen berauschenden Mitteln führt oder Unfallflucht begeht. 

7.6 Führt das Verhalten des Mieters während der Nutzung des Mietobjektes zu einer Schädigung und eine Folgevermietung kann aufgrund des Fehlverhaltens des Mieters nicht stattfinden, so kann der Mieter für den Ausfall der Folgegeschäfte im gesetzlichen Umfang haftbar gemacht werden. 

7.7.  Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den Mieter tritt der Vermieter alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüchen zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab. 

 

8. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters: 

​8.1.  Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung von allen Fahrzeugschäden, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Fahrzeugversicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint. 

8.2. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen  Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so  beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit  nicht  mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter  Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. 

8.3.  Der Vermieter kann die Leistung auch verweigern, wenn er keinen Versicherungsschutz durch eine Fahrzeugvollversicherung zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen erreichen kann. 

8.4. Im Fall einer Nichtleistung gemäß Abschnitt

8.2. und 8.3. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. 

8.5. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. 

8.6. Die verschuldensunabhängige Haftung   des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. 

Diese   Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Fahrzeugs oder sonstige Schäden. 

 

9. Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren: 

​9.1. Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren oder eines Schlüssels zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen. 

9.2. Der Zeitaufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 55 € (netto) je Stunde zu entschädigen, es bleibt dem Mieter 

vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistungen zu minimieren. 

 

10. Technische und optische Veränderungen: 

10.1. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. 

10.2. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien. 

10.3 Der Mieter versichert ausdrücklich, dass während der Mietdauer an der Mietsache keinerlei Schäden eingetreten sind, welche vom Mieter ohne Zustimmung des Vermieters (vorherige Einwilligung/nachträgliche Genehmigung) im Wege einer Eigen- oder Fremdreparatur vor der Fahrzeugrückgabe beseitigt wurde.  

 

11. Datenschutz

 

​11.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert 

11.2 Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen. Darüber hinaus kann einer Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden oder deren Bevollmächtigten für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen.  Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlager falscher bzw. Verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeuges, Nichtmitteilung eine technisches Defekts Verkehrsverstößen i.a.  

11.3    Vor    Vertragsabschluss kann eine Auskunft über das Zahlungsausfallrisiko des Mieters eingeholt werden. Der Mietinteressent / Mieter gibt hierzu sein Einverständnis.  Zu diesem Zweck übermitteln wir ggf. Namen und Kontaktdaten an die Creditreform- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt Creditreform Informationen gem. Art.14 EU-DSGVO. Bei einem negativen Ergebnis behalten wir uns vor, keine Mietverträge mit unseren Kunden zu schließen.  11.4    Unser Fahrzeug   ist mit    einem    GPS    System    zur Diebstahlüberwachung ausgestattet. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug aus der Ferne stillzulegen und die Verkehrsdaten an entsprechende Dritte Personen und Behörden im Verdachtsfall weiterzugeben.  

 

12. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrücknahme

​12.1. Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen.

12.2. Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten bis die Fahrzeug-Einweisung abgeschlossen ist. Durch den Mieter verantwortete Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

12.3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt von innen gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an der vertraglich vereinbarten Station zurückzugeben. Hat der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und/oder nicht gereinigt, wird eine im Mietvertrag definierte Pauschale fällig. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Mieter unbenommen.

12.4. Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat.

12.5. Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

12.6. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung des Mietfahrzeuges erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Vermieters grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung.

12.7. Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.

12.8 Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.

 

13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges 

​13.1 Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich Sache des Mieters. 

13.2 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag. 

13.3.Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die  aufgrund dieses Mietvertrages bzw.  Mietverhältnisses entstehen könnten.  Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem  der  Vermieter  seinen  allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem sich das vermietete Mietobjekt befindet. 

13.4. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. 

Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit!) an der im Vertrag benannten Wohnmobilstation des Vermieters zu übernehmen und zurück zu geben.

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Nicoele Schwieger

 

Gesammelte persönliche Daten

Kleines Glück

Rappin 3a

38486 Klötze

 

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